Ist CBD in Österreich legal?
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Ja, derzeit: Sleep-Spray, Sleep-Kapseln.
Österreichs Gesundheitsministerium veröffentlicht seine Information zu Hanf- und CBD-Produkten und stellt fest, dass CBD als Reinsubstanz in Österreich nicht als Suchtmittel definiert ist und konforme Nutzhanfprodukte außerhalb des Suchtmittelrechts stehen.
BMASGK, Information GZ BMASGK-22710/0006-IX/17/2018Ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die Lebensmittelbehörden der Länder hält fest, dass cannabinoidhaltige Extrakte in Lebensmitteln nicht zugelassene Novel Foods sind und ihr Inverkehrbringen nicht zulässig ist, und weist die Behörden an, Unternehmer zu beraten, bevor sie bestraft werden.
BMASGK Erlass GZ BMASGK-75100/0020-IX/B/16a/2018Steirische Behörden berichten über eine mehrjährige Suchtmitteloperation gegen vier Hanfshops und drei Produktionsstätten für CBD-Blüten: 159 Hausdurchsuchungen, zehn Festnahmen und rund 90 durchsuchte Kunden, mit der Begründung, dass nicht zugelassene Hanfsorten außerhalb der gesetzlichen Nutzhanf-Ausnahme lagen.
ORF Steiermark (Berichtsdatum; Daten der einzelnen Razzien nicht genannt)Eine ministerielle Anfragebeantwortung legt offen, dass die AGES zwischen 2018 und 2022 186 CBD-Proben untersuchte und fast jede beanstandete, wegen Novel-Food-Status, Sicherheit und irreführender Kennzeichnung, bei weit weniger abgeschlossenen Strafverfahren als Beanstandungen.
Anfragebeantwortung 13642/AB, Österreichisches ParlamentEine gemeinsame Kontrollaktion von Zoll, Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Postverteilzentrum Wien prüft 50 Pakete mit Nahrungsergänzungsmitteln, die außerhalb der EU bestellt wurden; 44 % wurden beanstandet, 21 waren nicht zugelassene Novel Foods und wurden unter Zollaufsicht an den Absender zurückgeschickt, ohne Strafe für den Empfänger.
BMF / BAVG / AGES, PressemitteilungDas Verwaltungsgericht Wien stuft importierte CBD-Öle als Waren der Zolltarifposition 3004 ein und unterstellt sie damit dem Arzneiwareneinfuhrgesetz, nach dem ein privater Verbraucher im Fernabsatz bestellte Arzneiwaren nicht empfangen darf.
Verwaltungsgericht Wien, VGW-001/016/12729/2024Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dass die Bezeichnung „CBD“ auf einem Nachfüllbehälter zusammen mit Angaben in der Packungsbeilage ein unzulässiges Element ist, das nach dem österreichischen Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz einen gesundheitlichen Nutzen suggeriert.
Verwaltungsgerichtshof, Ra 2022/11/0058Das Landesverwaltungsgericht Tirol bestätigt einen Bescheid, der die sofortige Einstellung des Inverkehrbringens eines CBD-haltigen Hanföls verlangt, und verwirft ausdrücklich die Berufung auf das Kanavape-Urteil des Gerichtshofs als auf die Novel-Food-Frage nicht anwendbar.
Landesverwaltungsgericht Tirol, LVwG-2024/44/2077-5Das Landesverwaltungsgericht Burgenland hebt ein lebensmittelrechtliches Vermarktungsverbot wegen Unzuständigkeit auf, hält fest, dass krankheitsbezogene Aussagen auf der Website die Produkte zu Arzneimitteln nach Präsentation machten, und verzeichnet die akute Referenzdosis für THC und einen vorläufigen Tagesaufnahmewert für CBD als unabhängig vom Novel-Food-Status geltend.
Landesverwaltungsgericht Burgenland, E 156/02/2020.001/063Das Gesundheitsministerium veröffentlicht seine Kontrollzahlen zu ausländischen Webshops für 2024: 150 Kontrollen mit einer Beanstandungsquote von 62 %, darunter 77 geprüfte Nahrungsergänzungsmittel, von denen 40 beanstandet wurden, im Rahmen eines Bundesprogramms, das ausdrücklich Zuständigkeit für Anbieter mit Sitz in anderen EU- und EWR-Staaten beansprucht.
BMSGPK, Internetkontrolle (Stand 01.09.2025)Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit aktualisiert ihre CBD-Seite und wiederholt die Position von 2018, dass Cannabinoidextrakte in Lebensmitteln nicht zugelassene Novel Foods sind und nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
AGESÖsterreich erlässt ein gesetzliches Verbot nicht verkehrsüblicher psychoaktiver Substanzen in Lebensmitteln, mit Befugnissen gegen Internetwerbung und zur Sperrung von Websites (BGBl. I Nr. 75/2026; in Kraft seit 1. September 2026)
Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl. I Nr. 75/2026, ausgegeben am 29. Juli 2026